Die Urnenwand

Kolumbarien bzw. Urnenwände sind gemauert oder in Beton ausgeführte Architekturen zur Unterbringung von Urnen in gleichförmigen Verwahrnischen, meist mit individuell zu beschrifteten, jedoch einheitlichen, Verschlussplatten. Das Schmücken der Urnenwand mit Vasen, Blumenschalen und Gebinden ist über die einschlägigen Ablagestellen hinaus nicht erlaubt.

In den gegenwärtig angebotenen Kolumbarien kommt es während der Ruhefrist nicht zum Vergehen der Aschereste, da im Gegensatz zum Urnenerdgrab kein Erdkontakt besteht, weshalb nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Urnen „zweitbestattet“ werden müssen. Es sind also für diese Urnen ebenfalls Erdflächen vorzuhalten, in denen die Urnen zum Zweck des Vergehens ein zweites Mal beigesetzt werden müssen.
(Quelle: Kunstgießerei Strassacker)

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